Seit 1995 müssen im gesamten europäischen Wirtschaftsraum alle Maschinen, die von Herstellern, Importeuren, Verkäufern oder Betreibern eingebracht werden, den so genannten "EG-Maschinenrichtlinien" (MRL) genügen. In den MRL sind Beschaffenheit, Gesundheitsschutz und insbesondere die unmittelbare, mittelbare, hinweisende Sicherheitstechniken festgelegt, mit dem Ziel, einen vergleichbaren EU-Standard garantieren. Der Standard wird durch Konformitätsbewertungsverfahren nachgewiesen und durch Anbringen des CE-Kennzeichens dokumentiert. Hierzu gehört auch eine vollständige technische Dokumentation. Im vorliegenden Teil 1 stellt der Autor die grundlegenden Voraussetzungen für die Konstruktion sicherer Maschinen zusammen. In Teil 2 (Bestellnummer I0965412) beschreibt er die weiteren Schritte, um das CE-Zeichen zu erlangen. Die neue MRL 2006/42/EG ist ab dem 29. Dezember 2009 ohne Übergangsfrist anzuwenden.
Sichere Maschinen in Europa - die neue EG-Maschinenrichtlinie (Teil 1)
Konstruktion ; 61 , 5 ; 47-50, 52
2009-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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