Nach den §§ 99 bis 101 BetrVG hat der Betriebsrat bei Einstellung, Ein- und Umgruppierung sowie Versetzung ein Zustimmungsverweigerungsrecht, zu dem sich eine umfangreiche Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) entwickelt hat. Bei Missachtung der Mitbestimmungsrechte eröffnen § 23 Abs. 3 BetrVG und § 121 BetrVG weitere Möglichkeiten, das Verhalten des Arbeitgebers zu verändern. Der Beitrag gibt eine Überblick über zahlreiche wichtige Entscheidungen des BAG zu diesem Themenbereich, die z. T. kommentiert werden.
Personelle Einzelmaßnahmen
Ein Überblick über die wichtigsten Entscheidungen
Arbeitsrecht im Betrieb ; 30 , 1 ; 48-54
2009-01-01
7 pages
Article (Journal)
German
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Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen
IuD Bahn | 2006
|Vorläufige personelle Maßnahme
IuD Bahn | 2009
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