Nach den §§ 99 bis 101 BetrVG hat der Betriebsrat bei Einstellung, Ein- und Umgruppierung sowie Versetzung ein Zustimmungsverweigerungsrecht, zu dem sich eine umfangreiche Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) entwickelt hat. Bei Missachtung der Mitbestimmungsrechte eröffnen § 23 Abs. 3 BetrVG und § 121 BetrVG weitere Möglichkeiten, das Verhalten des Arbeitgebers zu verändern. Der Beitrag gibt eine Überblick über zahlreiche wichtige Entscheidungen des BAG zu diesem Themenbereich, die z. T. kommentiert werden.


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    Titel :

    Personelle Einzelmaßnahmen


    Untertitel :

    Ein Überblick über die wichtigsten Entscheidungen


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 30 , 1 ; 48-54


    Erscheinungsdatum :

    2009-01-01


    Format / Umfang :

    7 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch