Jeder nationale, jeder private Betreiber darf - unter bestimmten Auflagen - mit seinen Triebfahrzeugen und Wagen das ganze europäische Schienennetz befahren. Vorab muss er durch Streckenversuche nachweisen, dass seine Eisenbahnfahrzeuge, nicht nur auf dem heimischen, sondern auch auf den anderen europäischen Schienennetzen sicher fahren können, und dabei das Gleis nicht unzulässig beanspruchen. Die europäischen Eisenbahnen haben sich auf einheitliche Versuchsbedingungen geeinigt, die im UIC-Merkblatt 518 und in der Norm EN 14363 festgehalten sind. Der Inhalt des UIC-Merkblatts wird ausführlich dargestellt. Offen sind noch die Festlegungen für den Rad/Schiene-Kontakt, die Versuchsstrecken, den Betrieb auf Strecken minderer Qualität. Ein weiterer Diskussionspunkt: Die Schienen auf den Strecken der DB, SBB u. a. sind 1:40 zur Gleismitte hin geneigt, die der SNCF, FS u. a. 1:20. Würde es ausreichen, mit einem neuen Fahrzeug Laufversuche auf Strecken mit einer Schienenneigung von 1:40 durchzuführen und die Laufsicherheit für 1:20 durch numerische Simulationen abzusichern?
Les essais d'homologation du comportement dynamique des véhicule
Die Zulassungsversuche zum Fahrverhalten der Fahrzeuge
Revue générale des chemins de fer ; 10 ; 7-16
2008-01-01
10 pages
Article (Journal)
French
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Comportement dynamique de trajectoire d`un vehicule articule
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