Die Direktvergabe von SPNV-Leistungen ist in der am 3. Dezember 2009 in Kraft tretenden EU-Verordnung 1370/2007 neu geregelt. Zulässig ist eine Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 6 der Verordnung nur, wenn es das nationale Recht genehmigt. Eine Untersagung träte dann ein, wenn sich Eisenbahnverkehrsunternehmen für eine Ausschreibungspflicht auf die Grundrechte berufen könnten. Der Beitrag geht deshalb der Frage nach, ob das Grundrecht der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG und der allgemeine Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG die öffentlichen Auftraggeber in ihrem Wahlrecht beschränken bzw. ob sich daraus eine solche Untersagung, wie oben beschrieben, ergibt.


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    Title :

    Kein Grundrecht auf Ausschreibung im Schienenpersonennahverkehr


    Subtitle :

    Direktvergabe bleibt nach nationalem Recht möglich


    Additional title:

    No basic right of competition in regional rail transport



    Published in:

    Der Nahverkehr ; 26 , 11 ; 32-33


    Publication date :

    2008-01-01


    Size :

    2 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German






    Schienenpersonennahverkehr, SPNV

    Deutsche Eisenbahn-Gesellschaft | SLUB | 2000


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