Mit Wirkung vom 1. April 2008 wurde das Arbeitsgerichtsgesetz um eine neue Gerichtsstandsregelung ergänzt. Demnach können Arbeitnehmer ihre Arbeitgeber jetzt auch vor dem Gericht ihres gewöhnlichen Arbeitsorts verklagen, was z. B. für Außendienstmitarbeiter, die nicht am Firmensitz wohnen und arbeiten, vorteilhaft sein kann. Der Gerichtsstand gilt sowohl für Ansprüche aus einem laufenden oder beendeten Arbeitsverhältnis als auch für Bestandsstreitigkeiten. Der gewöhnliche Arbeitsort ist der Ort, an dem der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung tatsächlich erbringt und an dem er sich zumindest während rund zwei Dritteln seiner Arbeitszeit aufhält.


    Access

    Access via TIB

    Check availability in my library

    Order at Subito €


    Export, share and cite



    Title :

    Der gewöhnliche Arbeitsort des Arbeitnehmers als besonderer Gerichtsstand im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren


    Contributors:

    Published in:

    Der Betrieb ; 61 , 30 ; 1626-1631


    Publication date :

    2008-01-01


    Size :

    6 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German





    Arbeitsort Bueroraum

    Gottschalk, O. / Segelken, S. | British Library Online Contents | 1993


    Das arbeitsgerichtliche Urteilsverfahren

    Schwarz, Hansjürgen | IuD Bahn | 1994


    Projekt VerBindungen: Beschäftigte am Arbeitsort nach 1-km Gitterzellen

    Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) | Mobilithek

    Free access