Die ab 01.01.2009 vorgesehene Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) zwischen Bund und DB AG mit fünfjähriger Laufzeit stellt die Erhaltung des Schienennetzes auf eine vertragliche Grundlage. Der Bund stellt jährlich 2,5 Mrd. € für Ersatzinvestitionen bereit, während die DB AG ihrerseits Eigenmittel von 1 bis 1,2 Mrd. € für Instandhaltung und 500 Mio. € für Ersatzinvestitionen bereit stellt; ferner verpflichtet sich die DB AG, einen in der LuFV definierten Netzzustand aufrecht zu erhalten. Bei der Anhörung im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages wurden einzelne Regelungen der LuFV kritisiert: Das betraf die Mittelausstattung, die Konzernintegration, die Netzbetrachtung, die Regionalnetze, die Ausgangswerte, die Transparenz, die Netzgröße, die Effizienzanreize, die Qualitätskennzahlen, die Vertragsgestaltung und die Steuerungswirkung.
LuFV im Kreuzfeuer der Kritik
Deutsche Verkehrs-Zeitung DVZ ; 62 , 148 ; 10
2008-01-01
1 pages
Article (Journal)
German
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