Die ab 01.01.2009 vorgesehene Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) zwischen Bund und DB AG mit fünfjähriger Laufzeit stellt die Erhaltung des Schienennetzes auf eine vertragliche Grundlage. Der Bund stellt jährlich 2,5 Mrd. € für Ersatzinvestitionen bereit, während die DB AG ihrerseits Eigenmittel von 1 bis 1,2 Mrd. € für Instandhaltung und 500 Mio. € für Ersatzinvestitionen bereit stellt; ferner verpflichtet sich die DB AG, einen in der LuFV definierten Netzzustand aufrecht zu erhalten. Bei der Anhörung im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages wurden einzelne Regelungen der LuFV kritisiert: Das betraf die Mittelausstattung, die Konzernintegration, die Netzbetrachtung, die Regionalnetze, die Ausgangswerte, die Transparenz, die Netzgröße, die Effizienzanreize, die Qualitätskennzahlen, die Vertragsgestaltung und die Steuerungswirkung.


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    Titel :

    LuFV im Kreuzfeuer der Kritik


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    01.01.2008


    Format / Umfang :

    1 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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