Bilanziert ein Unternehmen nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs, so muss es seinen Abschluss in Euro erstellen. Für die Währungsumrechnung gibt es bisher nur Empfehlungen, doch sieht der Regierungsentwurf zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz die Einführung verbindlicher Regelungen vor. Diese sollen sowohl für die im Einzelabschluss enthaltenen Fremdwährungsposten als auch für die in fremder Währung erstellten Abschlüsse ausländischer Tochterunternehmen, die in einen deutschen Konzernabschluss einbezogen werden, gelten. Der vorliegende Beitrag stellt die geplanten Neuerungen anhand von Beispielen dar und setzt sich kritisch damit auseinander.
Währungsumrechnung im Einzel- und Konzernabschluss nach dem RegE zum BilMoG
Der Betrieb ; 61 , 35 ; 1869-1876
2008-01-01
8 pages
Article (Journal)
German
Jahresabschluß , Gesetzesänderung , Bilanz , Euro , Währung , Handelsrecht , Unternehmen
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Latente Steuern nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
IuD Bahn | 2008
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