Das vom Bundestag im Juni 2008 beschlossene "Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen" (MoMiG) weist einige Änderungen gegenüber dem im Mai 2007 vorgestellten Regierungsentwurf auf. So wurde z. B. auf die umstrittene Absenkung des Mindeststammkapitals einer GmbH von 25.000 auf 10.000 Euro verzichtet, doch bleibt es bei der Möglichkeit, auch ohne Stammkapital eine so genannte "Unternehmergesellschaft" zu gründen. Weiterhin wurde zum Zwecke einer wirksameren Missbrauchsbekämpfung die Liste der Delikte, deren Begehung eine Tätigkeit als GmbH-Geschäftsführer ausschließt, um den Straftatbestand des Betrugs erweitert.
Das MoMiG - Vom Regierungsentwurf zum Bundestagsbeschlu
Der Betrieb ; 61 , 31 ; 1668-1671
2008-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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