Am 24. Oktober 2007 hat die Bundesregierung den Entwurf des Finanzministeriums für ein "Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken" (Risikobegrenzungsgesetz) gebilligt. Dieses Gesetz verfolgt das Ziel, einem gesamtwirtschaftlich unerwünschten Verhalten von Finanzinvestoren entgegenzutreten. Die geplanten Änderungen betreffen z. B. das so genannte "Acting in Concert" (Vereinbarungen der Aktionäre über die Ausübung des Stimmrechts), die Mitteilungspflichten für Investoren, die mehr als 10 % der Stimmrechte halten, und das Recht der Namensaktien, bei denen mehr Transparenz geschaffen werden soll.
Der Regierungsentwurf des Risikobegrenzungsgesetzes - ein Überblick
Der Betrieb ; 60 , 45 ; 2467-2472
2007-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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