Am 14.02.2001 hat das Bundeskabinett dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform des BetrVG zugestimmt, der gegenüber dem Referentenentwurf in einigen Punkten geändert wurde. Eines der Hauptziele der Reform ist es, dessen starre organisationsrechtlichen Vorschriften durchlässiger zu machen und es durch eine Kombination von gesetzlichen und vertraglichen Lösungen zu ermöglichen, auch betriebs- und unternehmensübergreifende Betriebsratsstrukturen vorzusehen, die den Organisations- und Entscheidungsstrukturen im Unternehmen oder Konzern entsprechen. Das Gesetz soll möglichst schon für die Betriebsratwahlen im Frühjahr 2002 Gültigkeit haben.
Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Reform des Betriebsverfassungsgesetze
Überblick über wesentliche Änderungen
Der Betrieb ; 54 , 10 ; 532-542
2001-01-01
11 pages
Article (Journal)
German
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