Zur verpflichtenden Gefährdungsbeurteilung für den Umgang mit Arbeitsmitteln hat der Arbeitgeber nun in Ergänzung zu den Unfallverhütungsvorschriften von staatlicher Seite eine Technische Regel zur Beurteilung elektrischer Gefährdungen zur Verfügung gestellt bekommen. Die TRBS 2131 "Elektrische Gefährdungen" enthält Grundsätze zur Ermittlung von Gefährdungen und nennt die betreffenden Arbeitsmittel, wie z. B. induktive Erwärmungsanlagen und Hochfrequenzsendeanlagen. Bewertet werden bekannte Spannungsgrenzen, Stromstärken, Energien etc., wobei das Arbeiten jenseits der Grenzwerte nicht grundsätzlich verboten ist, sondern es bedarf einer besonderen Gefährdungsbeurteilung sowie die Ergreifung von Maßnahmen gegen die Gefährdung. Beispiele zu konkreten elektrischen Gefährdungen und entsprechenden Gegenmaßnahmen werden im Beitrag erläutert.
Betriebssicherheitsverordnung konkretisiert: Technische Regel "Elektrische Gefährdungen"
Das Warnkreuz ; 2 ; 8
2008-01-01
1 pages
Article (Journal)
German
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Die neue TRBS 2131 Elektrische Gefahrdungen
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