Am 28. September 2007 wurde die Technische Regel für Betriebssicherheit "Mechanische Gefährdungen - Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch mobile Arbeitsmittel" (TRBS 2111 Teil 4) veröffentlicht. Es wird angenommen, dass mit der Einhaltung der in den Technischen Regeln TRBS beschriebenen Maßnahmen die Schutzziele der Betriebssicherheitsverordnung erfüllt werden. Zu den in den TRBS genannten mobilen Arbeitsmitteln gehören Straßen-, Schienen-, Luft- und Wasserfahrzeuge, innerbetrieblich genutzte Transportgeräte wie Krane, Flurförderzeuge, Regalbediengeräte sowie handbewegte Transportmittel. Bei der Erarbeitung der TRBS musste darauf geachtet werden, die Regelwerke der Bahnen entsprechend zu berücksichtigen, ebenso wie das Arbeitsschutzrecht und das Verkehrsrecht. Die TRBS enthält den Schienenfahrzeugbereich betreffend technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen und Erläuterungen u. a. zum Rangierbetrieb, wie z. B. Festlegungen geeigneter Verkehrsregeln im innerbetrieblichen Verkehr und die Festlegung von Höchstgeschwindigkeiten und speziellen Vorfahrtsregeln.
Neue Technische Regel für Betriebssicherheit: Schutz vor Gefährdungen durch mobile Arbeitsmittel
Das Warnkreuz ; 1 ; 5
2008-01-01
1 pages
Article (Journal)
German
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