Nach der seit 03.10.2002 in Kraft getretenen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) werden im Rahmen von Gefährdungsbeurteilungen die erforderlichen betriebsspezifischen Vorgaben für die sichere Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln festgelegt. Da in den Regelungen der BetrSichV aber oft konkrete und erläuternde Hinweise und Hilfestellungen für den betrieblichen Alltag fehlen und nur allgemeine Schutzziele und Mindestanforderungen dargestellt werden, kommt den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) eine besondere Rolle zu. Sie berücksichtigen den Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln. Es werden die neuen technischen Regeln für Betriebssicherheit kurz vorgestellt, die aufgeteilt sind in Allgemeines und Grundlagen (TRBS 1203, TRBS 1002, TRBS 1111, TRBS), Gefährdungsbezogene Regeln (bei mechanische, Gefährdungen, Explosionsgefährdungen, elektrische Gefährdungen, Gefährdungen durch Sturz, Schutz bei Instandhaltungsmaßnahmen: TRBS 2111, 2152, 2120, 2140/2160, 2154, 2155) und Spezifische Regelungen für Arbeitsmittel, Anlagen und Tätigkeiten (Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten TRbF).


    Access

    Access via TIB

    Check availability in my library


    Export, share and cite



    Title :

    Technische Regeln für Betriebssicherheit


    Published in:

    EUKDialog ; 2 ; 5


    Publication date :

    2006-01-01


    Size :

    1 pages


    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German






    Technische Regeln und Logik

    Schatz, Tino | IuD Bahn | 2001


    Ventilatoren : Normen, technische Regeln

    Deutsches Institut für Normung | TIBKAT | 1992


    Neue Technische Regel für Betriebssicherheit: Schutz vor Gefährdungen durch mobile Arbeitsmittel

    Chr. Killinger GmbH Tübinger Straße 24 72762 Reutlingen | IuD Bahn | 2008