Das im April 2008 in Kraft getretene Steuerberatungsänderungsgesetz liberalisiert das Berufsrecht der Steuerberater und setzt gleichzeitig verschiedene europarechtliche Vorgaben in deutsches Recht um. So wird den im Ausland niedergelassenen Steuerberatern ein gelegentliches Tätigwerden in Deutschland ermöglicht, und auch Lohnsteuerhilfevereine dürfen künftig in größerem Umfang Beratungen anbieten als bisher. Weiterhin erleichtert das neue Gesetz zum Beispiel die Kooperation zwischen Steuerberatern und Angehörigen anderer Berufe und gestattet die Gründung von Steuerberatungsgesellschaften in Form der GmbH & Co. KG.
Die Neuregelung des Steuerberatungsrechts durch das 8. StBerÄndG
Der Betrieb ; 61 , 18 ; 971-974
2008-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
Steuer , Beratung , EU-Richtlinie , Gesetzesänderung , Lohnsteuer , Beruf , Kooperation , Liberalisierung
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