Für die steuerliche Behandlung der Auswärtstätigkeit eines Arbeitnehmers kommt es nach neueren Urteilen des Bundesfinanzhofs nicht mehr auf die Unterscheidung zwischen Dienstreise, Fahrtätigkeit und Einsatzwechseltätigkeit an. Konkretisiert wurde in diesem Zusammenhang auch der Begriff der "regelmäßigen Arbeitsstätte", denn nur für die zu deren Erreichung anfallenden Fahrtkosten kann der Gesetzgeber eine Ausnahme von dem sog. objektiven Nettoprinzip machen, nach dem alle für die Einnahmeerzielung entstandenen Kosten in voller Höhe steuerlich abzugsfähig sein müssen. Doch auch die neue Rechtsprechung lässt einige Fragen offen, mit denen sich der vorliegende Beitrag beschäftigt.
Neuregelung der Auswärtstätigkeit durch die neue BFH-Rechtsprechung
Der Betrieb ; 59 , 10 ; 522-525
2006-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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Die Neuregelung des Steuerberatungsrechts durch das 8. StBerÄndG
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