Das neue Alterseinkünftegesetz soll vor allem die Besteuerung der Renten und der Pensionen vereinheitlichen. Daneben führt es jedoch auch zu Änderungen des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG). So kann der Arbeitnehmer die Versicherung zukünftig zu seinen Lasten fortsetzen, wenn sein Arbeitsverhältnis ruht. Das Recht, gesetzliche Anwartschaften abzufinden, ist weiter beschränkt worden. Der Schwerpunkt der Neuregelungen betrifft die Möglichkeit, Versorgungsrechte des Arbeitnehmers bei einem Arbeitgeberwechsel auf den neuen Arbeitgeber zu übertragen. Ergänzend ist ein Auskunftsanspruch des Arbeitnehmers über den Wert seiner Altersversorgung vorgesehen.
Die Neuregelung des Betriebsrentengesetzes durch das Alterseinkünftegesetz
Der Betrieb ; 57 , 26 ; 1426-1430
2004-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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