Der Arbeitgeber hat alle drei Jahre zu überprüfen, ob eine Anpassung der Betriebsrenten erforderlich ist. Diese Prüfung kann für alle im Betrieb gezahlten Renten zu einem einheitlichen Termin erfolgen. Den Maßstab bildet die Teuerungsrate, die für den Dreijahreszeitraum von 2005 bis 2008 insgesamt bei 6,4 % lag. Die Erhöhung darf aber geringer ausfallen, wenn die Nettolöhne vergleichbarer Arbeitnehmer des Unternehmens ebenfalls weniger stark angestiegen sind. Schließlich kann auch die schlechte wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers einer Erhöhung entgegenstehen, doch ist dann später eine so genannte "nachholende Anpassung" vorzunehmen.


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    Title :

    Teuerungsanpassung der Betriebsrenten in 2008


    Subtitle :

    Anstieg von Lebenshaltungskosten und Nettoeinkommen im Zeitraum 2005/2008 bzw. ab Rentenbeginn


    Contributors:

    Published in:

    Der Betrieb ; 61 , 5 ; 237-242


    Publication date :

    2008-01-01


    Size :

    6 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




    Teuerungsanpassung der Betriebsrenten 2012

    Petersen, Olaf / Bechtoldt, Marku / Birkel, Stefan | IuD Bahn | 2012


    Teuerungsanpassung der Betriebsrenten 2011

    Petersen, Olaf / Bechtoldt, Marku / Krazeisen, Katja | IuD Bahn | 2011


    Teuerungsanpassung der Betriebsrenten in 2004

    Bode, Christoph / Grabner, Edwin R. / May, Gerhard H. | IuD Bahn | 2004


    Teuerungsanpassung der Betriebsrenten in 2006

    Bode, Christoph / Obenberger, Thoma / Jäckel, Marku | IuD Bahn | 2006


    Teuerungsanpassung der Betriebsrenten in 2013

    Petersen, Olaf / Bechtoldt, Marku / Birkel, Stefan | IuD Bahn | 2013