Die Unternehmensteuerreform 2008 führt eine so genannte Zinsschranke ein, mit der missbräuchliche Gestaltungen in der Unternehmensfinanzierung bekämpft werden sollen. Demnach können die Zinsaufwendungen eines Betriebs künftig nur noch bis zur Höhe seiner Zinserträge steuerlich voll als Betriebsausgaben abgezogen werden, während darüber hinaus in der Regel eine Beschränkung auf 30 % des steuerpflichtigen Gewinns eintritt. Der vorliegende Beitrag stellt zum Vergleich die entsprechenden niederländischen, dänischen und US-amerikanischen Vorschriften dar und setzt sich sodann mit verfassungs- und europarechtliche Bedenken gegen die deutsche Zinsschrankenregelung auseinander.
Systematische, verfassungsrechtliche und europarechtliche Probleme der Zinsschranke
Der Betrieb ; 61 , 1 ; 12-16
2008-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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Der europarechtliche Rahmen der Verkehrspolitik
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