Die im Zuge der Unternehmensteuerreform 2008 eingeführte Zinsschranke führt dazu, dass die Zinsaufwendungen eines Betriebs nur noch bis zu einer bestimmten Höhe als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können. Da der Begriff "Betrieb" jedoch in den einschlägigen Steuergesetzen nicht definiert wird, diskutiert der vorliegende Beitrag, was in diesem Zusammenhang darunter zu verstehen ist und ob z. B. Freiberufler, Landwirte oder vermögensverwaltende Gesellschaften erfasst werden. Weiterhin wird untersucht, ob außer Personengesellschaften und natürlichen Personen auch Kapitalgesellschaften mehrere getrennte Betriebe unterhalten können.
Der Begriff des "Betriebs" im Rahmen der Zinsschranke
Der Betrieb ; 61 , 41 ; 2213-2216
2008-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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Kommunikationseinrichtung, Betriebs-Assistenzeinrichtung und Betriebs-Assistenzsystem
European Patent Office | 2016
|Betriebs- + Werkstattausrüstung
Online Contents | 1997
SLUB | 1963
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