Die gesetzlichen Möglichkeiten für Arbeitnehmer, zwischen Vollzeit und Teilzeit und umgekehrt zu wechseln, sind vielfältig. Nach § 9 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), das allen Arbeitnehmern unter bestimmten Bedingungen den Rechtsanspruch auf Verkürzung ihrer Arbeitszeit gibt, ist es auch möglich, aus einer Teilzeitstelle heraus den Anspruch auf eine Verlängerung der Arbeitszeit zu stellen. Eltern gibt das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) im Rahmen der Elternzeit klare Rechtsansprüche gegenüber dem Arbeitgeber auf eine flexible Arbeitszeitgestaltung.
Von Vollzeit in Teilzeit - und umgekehrt
Arbeitsrecht im Betrieb ; 29 , 2 ; 59-63
2008-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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