Die Arbeit von Betriebsräten als Vertreter von Kollektivinteressen erweitert sich auf Grund des gesellschaftlichen Wertewandels zunehmend um die Aufgabe des Sachwalters individueller Interessenslagen, wenn z. B. das Thema Mobbing im Raum steht. Dafür muss der Betriebsrat sich zu einem Konfliktberater mit systemischen Blick entwickeln, der auf der einen Seite den individuellen Konflikt ernst nimmt, um auf der anderen Seite den Bezug zur betrieblichen Situation herzustellen, da oft individuelle Konflikte nur Zeichen struktureller Probleme sind. Dieses Konfliktmanagement wird durch die Vorgaben des AGG immer bedeutsamer werden und nur der Betriebsrat ist als Interessensvertretung auch mit formalen Rechten ausgestattet.
Mobbing und Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz
Interessenvertretung zwischen individuellem Auftrag und kollektiver Verantwortung
Arbeitsrecht im Betrieb ; 28 , 11 ; 630-635
2007-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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