Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das auch im Arbeitsrecht Anwendung findet, verbietet bestimmte Formen der Diskriminierung. Ein Jahr nach seinem Inkrafttreten liegen zwar bereits einige Gerichtsentscheidungen vor, doch diese klären längst nicht alle offenen Fragen und widersprechen sich zudem teilweise. Befasst haben sich die Gerichte z. B. mit der vom Arbeitgeber im Betrieb zu errichtenden Beschwerdestelle, der Beweislastverteilung im Entschädigungsprozess und der Zulässigkeit von Altersgrenzen, bei deren Erreichung das Arbeitsverhältnis automatisch enden soll. Weiterhin gab es mehrere Urteile zu den Auswirkungen des AGG auf den Kündigungsschutz.
Ein Jahr Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Der Betrieb ; 60 , 36 ; 1977-1982
2007-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Kollektivverträge und Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
IuD Bahn | 2006
|Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
IuD Bahn | 2008
|Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz/Ziel verfehlt
IuD Bahn | 2006
|