Die Bundesregierung hat am 8. August 2007 einen Gesetzentwurf verabschiedet, mit dem die betriebliche Altersversorgung gefördert werden soll. Darin ist z. B. vorgesehen, dass der Arbeitnehmer auch in Zukunft keine Sozialversicherungsbeiträge auf freiwillig zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung verwendete Entgeltbestandteile entrichten muss, sofern diese nicht mehr als 4 % der Beitragsbemessungsgrenze betragen. Finanziert der Arbeitgeber die Altersversorgung, so soll das Alter des Arbeitnehmers, ab dem ihm die bereits erworbenen Anwartschaften auch bei einem Ausscheiden aus dem Betrieb erhalten bleiben, auf 25 Jahre gesenkt werden.


    Access

    Access via TIB

    Check availability in my library

    Order at Subito €


    Export, share and cite



    Title :

    Gesetz zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung


    Subtitle :

    Anmerkungen zum Regierungsentwurf vom 8.8.2007


    Contributors:

    Published in:

    Der Betrieb ; 60 , 35 ; 1922-1924


    Publication date :

    2007-01-01


    Size :

    3 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




    Sofortprogramm zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung

    Hanau, Peter / Arteaga, Marco S. | IuD Bahn | 1999



    Ausstieg aus der betrieblichen Altersversorgung?

    Schoden, Michael | IuD Bahn | 1996


    Mitbestimmung bei der betrieblichen Altersversorgung

    Furier, Manfred-Theo | IuD Bahn | 1999