Die Bundesregierung hat am 8. August 2007 einen Gesetzentwurf verabschiedet, mit dem die betriebliche Altersversorgung gefördert werden soll. Darin ist z. B. vorgesehen, dass der Arbeitnehmer auch in Zukunft keine Sozialversicherungsbeiträge auf freiwillig zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung verwendete Entgeltbestandteile entrichten muss, sofern diese nicht mehr als 4 % der Beitragsbemessungsgrenze betragen. Finanziert der Arbeitgeber die Altersversorgung, so soll das Alter des Arbeitnehmers, ab dem ihm die bereits erworbenen Anwartschaften auch bei einem Ausscheiden aus dem Betrieb erhalten bleiben, auf 25 Jahre gesenkt werden.
Gesetz zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung
Anmerkungen zum Regierungsentwurf vom 8.8.2007
Der Betrieb ; 60 , 35 ; 1922-1924
2007-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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