Wettbewerbsverbote für die Zeit nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses können sich bei Führungskräften auf den gesamten europäischen Raum erstrecken, doch ist ihre Durchsetzung nach einem Wegzug aus Deutschland oft schwierig. Welches Gericht zuständig ist, hängt z. B. davon ab, ob der Arbeitnehmer im EU-Ausland oder in einem Drittstaat wohnt. Während im letztgenannten Fall eine Klage in Deutschland möglich ist, greift bei einem Umzug ins EU-Ausland die Europäische Zuständigkeitsverordnung EuGVO ein und macht einen Prozess im Wohnsitzland des Arbeitnehmers erforderlich, sofern nicht lediglich eine einstweilige Verfügung beantragt wird.
Grenzüberschreitende Durchsetzung nachvertraglicher Wettbewerbsverbote
Der Betrieb ; 60 , 34 ; 1866-1870
2007-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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