Unternehmen haben häufig ein Interesse daran, sich für die Zeit nach Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses vor der Konkurrenz des ehemaligen Mitarbeiters zu schützen, und vereinbaren daher Wettbewerbsverbote. Sofern diese Fälle einen Auslandsbezug aufweisen, ist zunächst zu klären, ob deutsches oder ausländisches Recht anzuwenden ist. Diese Beurteilung wird auch davon beeinflusst, ob das Verbot als arbeits-, dienst- oder gesellschaftsvertraglich zu qualifizieren ist. Wird jedoch ein ausländisches Gericht angerufen, so muss dessen Urteil grundsätzlich auch dann anerkannt werden, wenn die Entscheidung in Deutschland anders ausgefallen wäre.
Wirksamkeit nachvertraglicher Wettbewerbsverbote in Fällen mit Auslandsbezug
Der Betrieb ; 57 , 50 ; 2694-2699
2004-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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