Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) vom 20.09.2006 (10 AZR 439/05) unterliegt ein Auszubildender während des Bestandes des Ausbildungsverhältnisses einem Wettbewerbsverbot, dessen schuldhafte Verletzung zur Schadensersatzpflicht führt. Das leitet sich aus der Treuepflicht des Arbeitnehmers ab; die Auferlegung eines Wettbewerbsverbotes über die Dauer des Ausbildungsverhältnisses hinaus ist hingegen nach § 5 Abs. 1 BBiG a. F. (ab dem 01.04.2005 § 12 Abs. 1 BBiG) unzulässig. Der Gegenstand des Verfahrens sowie die Argumentation des Gerichtes werden erläutert und kommentiert.
Wettbewerbsverbote für Auszubildende
Arbeitsrecht im Betrieb ; 28 , 7 ; 436-440
2007-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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