Die vom Unternehmenserfolg abhängige Bezahlung der MitarbeiterInnen ist auf dem Vormarsch, auch wenn sich kein branchenübergreifendens Regelungsmuster erkennen lässt. In Tarifabschlüssen finden sich vor allem variable Pauschal- und Einmalzahlungen bei einem verzögerten Inkrafttreten von Tarifabschlüssen, variable Jahressonder- und Bonuszahlungen sowie Öffnungsklauseln, die im Fall von wirtschaftlichen Schwierigkeiten eine Reduzierung tariflicher Entgeltbestandteile im Einzelfall vorsehen. Individuelle erfolgsabhängige Vergütungen wie z. B. Prämien gibt es in verschiedenen Tätigkeitsbereichen. Die letzte WSI-Betriebsrätebefragung aus dem Jahr 2005 ergab, dass in 36 % der Unternehmen vom Betriebsergebnis abhängige Einkommensbestandteile gezahlt werden, während im Sozio-ökonomischen Panel (SOEP) aus dem gleichen Jahr 7,7 % der abhängig Beschäftigten eine Gewinnbeteiligung angaben. Davon profitieren insbesondere Männer, hochqualifizierte Angestellte und Beschäftigte in Großbetrieben.
Lohn nach Erfolg und Gewinn
Tarifliche Regelungen zu gewinnabhängiger Bezahlung
Arbeitsrecht im Betrieb ; 28 , 7 ; 388-392
2007-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
Lohn , Arbeitnehmer , Flexibilität , Unternehmenspolitik , Tarifvertrag , Gewinn , Lohnzulage , Prämie
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