Bis zur Dauer von zwei Jahren kann ein Arbeitnehmer auch ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes befristet eingestellt werden, wenn vorher noch kein Arbeitsverhältnis zu demselben Arbeitgeber bestanden hat. Unschädlich ist allerdings eine frühere Beschäftigung zur Berufsausbildung oder als Leiharbeitnehmer. Ebenso hat das Bundesarbeitsgericht in einem Fall entschieden, in dem der Arbeitnehmer zuvor auf demselben Arbeitsplatz von einem anderen Unternehmen des Konzerns beschäftigt wurde. Liegen jedoch Befristungen mit mehr als zwei Konzernunternehmen vor, kann dies unter Umständen rechtsmissbräuchlich sein.


    Access

    Access via TIB

    Check availability in my library

    Order at Subito €


    Export, share and cite



    Title :

    Sachgrundlose Befristung und Verbot der Vorbeschäftigung bei "demselben Arbeitgeber"


    Contributors:

    Published in:

    Der Betrieb ; 60 , 25 ; 1410-1413


    Publication date :

    2007-01-01


    Size :

    4 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German