Bis zur Dauer von zwei Jahren kann ein Arbeitnehmer auch ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes befristet eingestellt werden, wenn vorher noch kein Arbeitsverhältnis zu demselben Arbeitgeber bestanden hat. Unschädlich ist allerdings eine frühere Beschäftigung zur Berufsausbildung oder als Leiharbeitnehmer. Ebenso hat das Bundesarbeitsgericht in einem Fall entschieden, in dem der Arbeitnehmer zuvor auf demselben Arbeitsplatz von einem anderen Unternehmen des Konzerns beschäftigt wurde. Liegen jedoch Befristungen mit mehr als zwei Konzernunternehmen vor, kann dies unter Umständen rechtsmissbräuchlich sein.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Sachgrundlose Befristung und Verbot der Vorbeschäftigung bei "demselben Arbeitgeber"


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 60 , 25 ; 1410-1413


    Erscheinungsdatum :

    2007-01-01


    Format / Umfang :

    4 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch