Will ein Unternehmen seine Pensionsverpflichtungen auf einen externen Versorgungsträger auslagern, so kommen dafür verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten in Betracht. Wenn nicht nur die Verpflichtungen gegenüber den bereits ausgeschiedenen Arbeitnehmern, sondern auch diejenigen gegenüber der aktiven Belegschaft übertragen werden sollen, bieten sich insbesondere der Pensionsfonds und das treuhänderische "Contractual Trust Agreement" an. Unterschiede ergeben sich z. B. bei der Leistung des Einmalbetrags zur Ausfinanzierung der Versorgungsverpflichtungen und bei der bilanziellen Bewertung der Vermögenswerte.
Betriebliche Altersversorgung: Ausgliederung durch Contractual Trust Arrangement oder Pensionsfonds?
Der Betrieb ; 60 , 25 ; 1365-1368
2007-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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