Soll die betriebliche Altersversorgung in Form der unmittelbaren Versorgungszusage erfolgen, so wird aus bilanziellen Gründen häufig das "Contractual Trust Arrangement" gewählt. Dieses sieht vor, dass eine der Versorgungszusage entsprechende Vermögensmasse aus dem Vermögen des Arbeitgebers ausgesondert und der Verwaltung eines Treuhänders unterstellt wird. Dadurch ändert sich jedoch nichts an der Verpflichtung, die unmittelbare Versorgungszusage beim Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) gegen Insolvenz zu sichern. Welche Ansprüche sich daraus für den Versorgungsberechtigten ergeben, hängt davon ab, in welchem Umfang der PSVaG im Einzelfall Insolvenzschutz gewährt.
Contractual Trust Arrangements (CTA) und die gesetzliche Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung durch den PSVaG
Der Betrieb ; 59 , 39 ; 2125-2127
2006-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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