Bei einer Umstrukturierung durch einen Betriebsübergang oder durch eine übertragende Umwandlung bleiben nach geltender Rechtsprechung kollektive Vereinbarungen wie z. B. Betriebsvereinbarungen bestehen, wenn die betriebsverfassungsrechtliche Identität des Betriebes auch nach der Umstrukturierung erhalten bleibt. Ansonsten findet eine Transformation der kollektivrechtlichen Regelungen in das Individualarbeitsrecht bzw. eine Ablösung durch andere Regelungen statt. Eine Ausnahme bildet die betriebliche Altersvorsorge, da die bisher erworbenen Versorgungsanwartschaften auf jeden Fall erhalten bleiben. Der Beitrag gibt einen Überblick über die komplexe Rechtslage, bei der noch viele Fragen offen sind.
Neues zum Schicksal von Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag
Im Fokus: asset deal und übertragende Umwandlung
Arbeitsrecht im Betrieb ; 28 , 3 ; 153-158
2007-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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RECHT - Arbeitsrecht - Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag: Was gilt wann?
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