Im Mai 2007 tritt ein neues Gesetz in Kraft, das die Versicherungsvermittler-Richtlinie der EU umsetzt. Während Versicherungsvermittler ihr Gewerbe bisher lediglich anmelden mussten, benötigen sie jetzt eine Erlaubnis der Industrie- und Handelskammer und haben sich in ein neues Register eintragen zu lassen. Die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis hängen von der genauen Art der Berufsausübung ab; so müssen unbebundene Vermittler z. B. zuverlässig und sachkundig sein, in geordneten Vermögensverhältnissen leben und über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen. Neuerungen gibt es auch bei den Beratungs- und Dokumentationspflichten.


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    Title :

    Überblick über das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrecht


    Contributors:
    Jahn, Ralf (author) / Klein, Thoralf (author)

    Published in:

    Der Betrieb ; 60 , 17 ; 957-962


    Publication date :

    2007-01-01


    Size :

    6 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German