Im Mai 2007 tritt ein neues Gesetz in Kraft, das die Versicherungsvermittler-Richtlinie der EU umsetzt. Während Versicherungsvermittler ihr Gewerbe bisher lediglich anmelden mussten, benötigen sie jetzt eine Erlaubnis der Industrie- und Handelskammer und haben sich in ein neues Register eintragen zu lassen. Die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis hängen von der genauen Art der Berufsausübung ab; so müssen unbebundene Vermittler z. B. zuverlässig und sachkundig sein, in geordneten Vermögensverhältnissen leben und über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen. Neuerungen gibt es auch bei den Beratungs- und Dokumentationspflichten.
Überblick über das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrecht
Der Betrieb ; 60 , 17 ; 957-962
2007-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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