Im Mai 2007 tritt ein neues Gesetz in Kraft, das die Versicherungsvermittler-Richtlinie der EU umsetzt. Während Versicherungsvermittler ihr Gewerbe bisher lediglich anmelden mussten, benötigen sie jetzt eine Erlaubnis der Industrie- und Handelskammer und haben sich in ein neues Register eintragen zu lassen. Die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis hängen von der genauen Art der Berufsausübung ab; so müssen unbebundene Vermittler z. B. zuverlässig und sachkundig sein, in geordneten Vermögensverhältnissen leben und über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen. Neuerungen gibt es auch bei den Beratungs- und Dokumentationspflichten.


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    Titel :

    Überblick über das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrecht


    Beteiligte:
    Jahn, Ralf (Autor:in) / Klein, Thoralf (Autor:in)

    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 60 , 17 ; 957-962


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2007


    Format / Umfang :

    6 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch