Die Neubaustrecke (NBS) Nürnberg - Ingolstadt, Bestandteil des transeuropäischen Eisenbahnnetzes (TEN), stand unter der nationalen Bauaufsicht des EBA und ihre strukturellen Teilsysteme Infrastruktur und Energie wurden durch die Benannte Stelle Eisenbahn-Cert (EBC) einer EG-Prüfung gemäß der Richtlinie "Interoperabilität des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems" (RL 96/48/EG) unterzogen. Die EG-Prüfung umfasste auch die Vorlage der Konformitäts- und Gebrauchstauglichkeitsbewertung für die verwendeten Interoperäbilitätskomponenten. Die Ergebnisse aus o. g. Prüfungen bilden die Voraussetzung für die Erteilung einer Inbetriebnahmegenehmigung nach der Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung (EIV) durch die Aufsichts- und Genehmigungsbehörde. Die Genehmigungen, die durch das EBA bei der NBS Nürnberg - Ingolstadt begleitet und erteilt wurden, werden im Einzelnen vorgestellt; die Details der Bauaufsicht durch das EBA und der EG-Prüfung durch die EBC beschrieben, die Vorbereitungen für die Inbetriebnahmegenehmigung nach § 2 Nr. 1 EIV vorgestellt.


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    Title :

    Inbetriebnahmegenehmigung der NBS Nürnberg - Ingolstadt nach der Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung


    Additional title:

    Implementation of the Railway Interoperability Directive



    Published in:

    Publication date :

    2007-01-01


    Size :

    7 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German





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