Die Neubaustrecke (NBS) Nürnberg - Ingolstadt, Bestandteil des transeuropäischen Eisenbahnnetzes (TEN), stand unter der nationalen Bauaufsicht des EBA und ihre strukturellen Teilsysteme Infrastruktur und Energie wurden durch die Benannte Stelle Eisenbahn-Cert (EBC) einer EG-Prüfung gemäß der Richtlinie "Interoperabilität des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems" (RL 96/48/EG) unterzogen. Die EG-Prüfung umfasste auch die Vorlage der Konformitäts- und Gebrauchstauglichkeitsbewertung für die verwendeten Interoperäbilitätskomponenten. Die Ergebnisse aus o. g. Prüfungen bilden die Voraussetzung für die Erteilung einer Inbetriebnahmegenehmigung nach der Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung (EIV) durch die Aufsichts- und Genehmigungsbehörde. Die Genehmigungen, die durch das EBA bei der NBS Nürnberg - Ingolstadt begleitet und erteilt wurden, werden im Einzelnen vorgestellt; die Details der Bauaufsicht durch das EBA und der EG-Prüfung durch die EBC beschrieben, die Vorbereitungen für die Inbetriebnahmegenehmigung nach § 2 Nr. 1 EIV vorgestellt.
Inbetriebnahmegenehmigung der NBS Nürnberg - Ingolstadt nach der Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung
Implementation of the Railway Interoperability Directive
EI - Der Eisenbahningenieur ; 58 , 4 ; 12-18
01.01.2007
7 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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