Ursprünglich sah der Entwurf eines "5. Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften" die ausschließliche Bundeskompetenz für die Erteilung von Sicherheitsbescheinigungen und Sicherheitsgenehmigungen sowie für die Überwachung der Betriebssicherheit öffentlicher Eisenbahnen vor. Auf Druck des Bundesrates stellten am 07.12.2006 die Koalitionsfraktionen einen Änderungsantrag, der eine Ausnahmeregelung für die Netze des Regionalverkehrs und für die Regionalbahnen vorsieht. Über den Werdegang des Gesetzentwurfes und die Expertenanhörung zum Thema Bundeskompetenz im Deutschen Bundestag am 17.01.2007, an der u. a. ein Vetreter des VDV und die Rechtswissenschaftler Hans-Jürgen Kühlwetter sowie Michael Ronellenfitsch teilnahmen, wird berichtet.
Bahn-Sicherheitsgesetz noch verbesserungsfähig
Eisenbahn: Sicherheitsmanagement soll auch Ländersache sein können
Deutsche Verkehrs-Zeitung DVZ ; 61 , 9 ; 6
2007-01-01
1 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Braucht die moderne Bahn noch Anschlussbahnen?
Tema Archive | 2004
|Braucht die moderne Bahn noch Anschlussbahnen?
IuD Bahn | 2004
|Braucht die moderne Bahn noch Anschlussbahnen?
Online Contents | 2004
|IuD Bahn | 1998
|Nicht nur bei der Bahn hakts noch
IuD Bahn | 2011