Ursprünglich sah der Entwurf eines "5. Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften" die ausschließliche Bundeskompetenz für die Erteilung von Sicherheitsbescheinigungen und Sicherheitsgenehmigungen sowie für die Überwachung der Betriebssicherheit öffentlicher Eisenbahnen vor. Auf Druck des Bundesrates stellten am 07.12.2006 die Koalitionsfraktionen einen Änderungsantrag, der eine Ausnahmeregelung für die Netze des Regionalverkehrs und für die Regionalbahnen vorsieht. Über den Werdegang des Gesetzentwurfes und die Expertenanhörung zum Thema Bundeskompetenz im Deutschen Bundestag am 17.01.2007, an der u. a. ein Vetreter des VDV und die Rechtswissenschaftler Hans-Jürgen Kühlwetter sowie Michael Ronellenfitsch teilnahmen, wird berichtet.


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    Titel :

    Bahn-Sicherheitsgesetz noch verbesserungsfähig


    Untertitel :

    Eisenbahn: Sicherheitsmanagement soll auch Ländersache sein können


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    01.01.2007


    Format / Umfang :

    1 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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