Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) lässt der § 2 Abs. 4 AGG bei Kündigungen ausschließlich die deutschen Bestimmungen zum allgemeinen und besonderen Kündigungsrecht gelten und klammert damit wichtige Bereiche des Arbeitsleben aus den Diskriminierungsverboten aus. Dies steht wiederum im Widerspruch zu den EU-Richtlinien, welche das AGG eigentlich umsetzen sollte. Nach umfangreicher Würdigung der rechtlichen Zusammenhänge zwischen EU-Recht und deutschem Recht kommt der Autor zu dem Schluss, dass der § 2 Abs. 4 AGG außer Anwendung bleiben muss und stattdessen auch bei Kündigungen die übrigen Vorschriften des AGG zu greifen haben.
Kein Diskriminierungsschutz bei Kündigungen?
Zugleich eine kleine Einführung ins EG-Recht
Arbeitsrecht im Betrieb ; 27 , 12 ; 738-741
2006-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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