Bei Insolvenz des Arbeitgebers können die Arbeitnehmer ihre Ansprüche auf die betriebliche Altersversorgung gegen den Pensions-Sicherungs-Verein, einen sog. Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, geltend machen. Wenn der Arbeitgeber für die Alterversorgung den Durchführungsweg der Unterstützungskasse gewählt hat, geht deren noch vorhandenes Vermögen auf den Pensions-Sicherungs-Verein über, der es möglichst zügig verwerten soll. Wegen der Eintrittspflicht des Pensions-Sicherungs-Vereins wird für die Eröffnung eines eigenen Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Unterstützungskasse regelmäßig der erforderliche Insolvenzgrund fehlen.
Übergang des Vermögens einer Unterstützungskasse auf den PSVaG bei Insolvenz des Trägerunternehmens - Systematik des § 9 Abs. 3 BetrAVG
Der Betrieb ; 59 , 18 ; 1006-1009
2006-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Versorgungsausgleich in der Praxis aus Sicht einer Unterstützungskasse
IuD Bahn | 2012
|Die Unterstützungskasse als arbeitnehmerfinanzierte Altersversorgung
IuD Bahn | 2000
|Die Unterstützungskasse bei Betriebsübergang und Unternehmenskauf
IuD Bahn | 2008
|Vereinbarkeit von Kapitalwahlklauseln mit § 3 BetrAVG
IuD Bahn | 2013
|