Immer wieder wird darüber diskutiert, betrieblichen Bündnissen die Möglichkeit zu eröffnen, Kollektivverträge über Löhne; Gehälter und sonstige Arbeitsbedingungen zu schließen, die bisher mit den Gewerkschaften in Tarifverträgen geregelt sind. Dabei werden Bestimmungen des Grundgesetzes und des Betriebsverfassungsgesetzes völlig außer Acht gelassen und vergessen, dass die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft bzw. in einem Arbeitgeberverband grundsätzlich freiwillig ist, während die Vertretung durch den Betriebsrat einen gesetzlichen Zwang darstellt. Im Beitrag werden u. a. die Themen Tarifvorrang, Koalitionsrecht, individuelles Vertragsrecht, "Günstigkeitsprinzip" und Betriebsräte als gesetzliche Arbeitnehmervertretungen rechtlich erläutert und von einander abgegrenzt.
Betriebliche Bündnisse
Der Betriebsrat als Retter des Arbeitgebers oder als Totengräber der Arbeitnehmerfreiheit?
Arbeitsrecht im Betrieb ; 27 , 7 ; 426-430
2006-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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