Die Integration betrieblicher Beschäftigungspolitik in das Regelwerk der Betriebsverfassung spricht nach allem für eine Änderung der Vergleichsmethode im Kontext des § 4 Abs. 3 TVG, sofern der Betriebsrat bei konkret drohendem Verlust der Arbeitsplätze erheblicher Teile der Belegschaft untertarifliche Arbeitsbedingungen deshalb als günstiger empfiehlt, weil den Arbeitnehmern im Gegenzug eine Arbeitsplatzgarantie gewährt wird. Die nun deutlich dem Gesetz zu entnehmende Hochschätzung der Arbeitsplatzsicherheit verlangt, den Vergelich der "Äpfel" der tariflich geregelten Arbeitsbedingungen mit den "Birnen" der Arbeitsplatzsicherheit unter diesen Bedingungen zuzulassen. Nicht beantwortet ist damit die Frage, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang im einzelnen eine Unterschreitung der tariflich zugesagten Rechte angesichts des zugesagten Beschäftigungsschutzes als günstiger für die Arbeitnehmer zu bewerten ist.
Frischer Wind für betriebliche "Bündnisse für Arbeit"
- Die Reform des Betriebsverfassungsgesetzes und der Burda-Beschluss des BAG -
Der Betrieb ; 54 , 39 ; 2097-2098
2001-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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