Da Schienenfahrzeuge nicht ausweichen können, leise sind und lange Bremswege aufweisen, sind bei allen Arbeiten im Gleisbereich, z. T. aber auch wie z. B. bei Vegetationspflegearbeiten außerhalb des Gleisbereiches besondere Arbeitsschutzvorkehrungen zu treffen. Neben anderen Vorschriften ist insbesondere die Unfallverhütungsvorschrift "Arbeiten im Gleisbereich" (BGV D 33) zu beachten. Deren Inhalt wird für den Straßenbahn- und Eisenbahnverkehr ausführlich beschrieben.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Arbeiten an und in der Nähe von Gleisen
Erläuterungen zur Unfallverhütungsvorschrift "Arbeiten im Bereich von Gleisen" (BGV D 33)
warnkreuz spezial ; 1 ; 1-20
2006-01-01
20 pages
Article (Journal)
German
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