Bei einem Teilbetriebsübergang, d. h. der Ausgliederung eines Teils des Betriebes zu einem neuen Arbeitgeber, kann ein betroffener Arbeitnehmer Widerspruch ohne Begründungsverpflichtung gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses einlegen. Rechtlich komplex wird es allerdings, wenn im bestehenden "Altbetrieb" deswegen betriebsbedingte Kündigungen erfolgen müssen und der Arbeitnehmer, welcher den Widerspruch eingelegt hat, nach den Kriterien der Sozialauswahl nicht zur Kündigung anstünde. Bisher kam es dann darauf an, ob es objektiv vertretbare Gründe für den Widerspruch gab. Die Ansprüche an den Nachweis dieser Sachgründe werden durch die Neufassung des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) ab 01.01.2004 steigen.
Widerspruch nach Teilbetriebsübergang und Sozialauswahl
Nach wie vor ein ungelöstes arbeitsrechtliches Problem?
Arbeitsrecht im Betrieb ; 27 , 6 ; 350-354
2006-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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