Die SNCF beschloss im Jahr 2003 eine tiefgehende Reorganisation der Güterbeförderung auf der Schiene in allen Bereichen; dabei wird Betrieb der fast 4 000 Gleisanschlüsse mit der Rechtsverordnung 92-352 im Einzelnen geregelt. Zur besseren Verkehrsbedienung wurde Frankreich in Hauptverkehrsachsen und Güterzonen eingeteilt. Wegen der ausgedehnten Rangierbahnhöfe besteht für den Einzelwagenverkehr eine aufwendige Organisation. Ganzzüge als Beförderungsleistungen vom Kunden/Absender zum Kunden als Empfänger bedeuten das geeignete Mittel der Bewältigung von Verkehren von Gütern in großen Mengen. Mit besonders ausgearbeiteten Beförderungsbedingungen lassen sich im Interesse der Produktivitätssteigerung größere Werte bei Anhängelasten (3 600 t) und Zuglängen (bis 850 m) erreichen; nur noch selten verlangen die heutigen leistungsstarken Lokomotiven Beschränkungen. Auch für den kombinierten Verkehr einschließlich der französischen Variante für die "Rollende Landstraße" zwischen Frankreich und Italien wurde eine spezielle Organisation mit dem Ziel einer höheren Wirtschaftlichkeit bei gleichzeitiger Verbesserung des Angebotes aufgebaut. Den Obst- und Gemüseverkehr bedienen Züge mit Höchstgeschwindigkeiten von 120 und 140 km/h.
Le fret ferroviaire français en mutation
(2ème partie)
Der französische Schienengüterverkehr im Wandel (Teil 2)
Chemins de Fer ; 494 ; 7-17
2005-01-01
11 pages
Article (Journal)
French
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