Auch unter den Bedingungen fast vollständigen Outsourcing der IT-Infrastruktur sind Unternehmen für die IT-Sicherheit und Konformität ihrer IT-Anwendungen und -Prozesse selbst verantwortlich. Eine Reihe nationaler und internationaler Gesetze und Richtlinien wie Sarbannes-oxley-act, Basel II, Kontrag usw. konkretisieren die Haftung des Unternehmensmanagements für Konformität und Einhaltung von Sicherheitsrichtlinien. Wenn Dritten durch die Nichtbefolgung von Gesetzen und Richtlinien der IT-Sicherheit Schaden entsteht oder Rechte verletzt werden, haftet das Unternehmen, auch wenn es Dienstleister mit der Realisierung entsprechender Funktionen beauftragt hatte. Einige Beispiele verdeutlichen das. Die sorgfältige Auswahl des Dienstleisters und detaillierte Vereinbarung der relevanten Pflichten haben somit neben der IT-Sicherheit auch große Bedeutung für die Rechtssicherheit. Richtlinien (z.B. BSI), Anleitungen (z.B. Bitkom) sowie kompetente Berater auf diesem Gebiet sind verfügbar.
Nicht ohne meinen Rechtsbeistand
Dienstleister für gesetzeskonforme IT nur bedingt tauglich
LANline ; 17 , 7 ; 66-69
2005-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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