Auch unter den Bedingungen fast vollständigen Outsourcing der IT-Infrastruktur sind Unternehmen für die IT-Sicherheit und Konformität ihrer IT-Anwendungen und -Prozesse selbst verantwortlich. Eine Reihe nationaler und internationaler Gesetze und Richtlinien wie Sarbannes-oxley-act, Basel II, Kontrag usw. konkretisieren die Haftung des Unternehmensmanagements für Konformität und Einhaltung von Sicherheitsrichtlinien. Wenn Dritten durch die Nichtbefolgung von Gesetzen und Richtlinien der IT-Sicherheit Schaden entsteht oder Rechte verletzt werden, haftet das Unternehmen, auch wenn es Dienstleister mit der Realisierung entsprechender Funktionen beauftragt hatte. Einige Beispiele verdeutlichen das. Die sorgfältige Auswahl des Dienstleisters und detaillierte Vereinbarung der relevanten Pflichten haben somit neben der IT-Sicherheit auch große Bedeutung für die Rechtssicherheit. Richtlinien (z.B. BSI), Anleitungen (z.B. Bitkom) sowie kompetente Berater auf diesem Gebiet sind verfügbar.


    Access

    Access via TIB

    Check availability in my library

    Order at Subito €


    Export, share and cite



    Title :

    Nicht ohne meinen Rechtsbeistand


    Subtitle :

    Dienstleister für gesetzeskonforme IT nur bedingt tauglich


    Contributors:

    Published in:

    LANline ; 17 , 7 ; 66-69


    Publication date :

    2005-01-01


    Size :

    4 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




    Nicht ohne unsere Nachbarn...

    Nowak, Herwig | IuD Bahn | 2006


    Der Verkehr mit meinen Kindern

    Gurlitt, Ludwig | TIBKAT | 1907


    Logistik nicht ohne Gleisanschlu

    Jung, Harald | IuD Bahn | 2006


    Nicht ohne eine Tochter

    Burmeister, Jürgen | IuD Bahn | 2006


    Auch rechtlich nicht ohne

    Steinborn, Dominic | IuD Bahn | 2006