Betriebsräte haben oft das Recht, bei Streitigkeiten mit der Geschäftsleitung die Einigungsstelle anzurufen oder vor das Arbeitsgericht zu gehen. Eine von der Hans Böckler-Stiftung geförderte Studie des Autors zeigt, dass trotz unveränderter Problemlage Betriebsräte immer weniger von diesen Möglichkeiten Gebrauch machen. Über die Ursachen, die betriebspsychologischen Zusammenhänge und eine zu entwickelnde Souveränität im Umgang mit allen Mitteln wird berichtet.
"Nur nicht das eigene Netz beschmutzen"
Die Bedenken von Betriebsräten, sich an rechtliche Instanzen zu wenden
Arbeitsrecht im Betrieb ; 26 , 10 ; 594-597
2005-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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