Betriebsräte haben oft das Recht, bei Streitigkeiten mit der Geschäftsleitung die Einigungsstelle anzurufen oder vor das Arbeitsgericht zu gehen. Eine von der Hans Böckler-Stiftung geförderte Studie des Autors zeigt, dass trotz unveränderter Problemlage Betriebsräte immer weniger von diesen Möglichkeiten Gebrauch machen. Über die Ursachen, die betriebspsychologischen Zusammenhänge und eine zu entwickelnde Souveränität im Umgang mit allen Mitteln wird berichtet.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    "Nur nicht das eigene Netz beschmutzen"


    Untertitel :

    Die Bedenken von Betriebsräten, sich an rechtliche Instanzen zu wenden


    Beteiligte:
    Tietel, Erhard (Autor:in)

    Erschienen in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 26 , 10 ; 594-597


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2005


    Format / Umfang :

    4 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch